Darf ich Schülerinnen fotografieren?

Zunächst gilt das "Recht am eigenen Bild". Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich keine anderen Personen "einfach so" fotografieren dürfen (bzw. solche Bilder nicht "verarbeiten" dürfen, was bei digitalen Bildern automatisch gegeben ist).

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Einverständnis zur Fotografie erst ab einem Alter von 14 Jahren möglich ist (genauer ist das abhängig von der "erreichten Einsichtsfähigkeit"). Jüngere Kinder dürfen demnach auch bei deren Zustimmung nicht fotografiert werden.

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