Darf ich Texte/Lektüren aus dem Netz verwenden oder SuS bereitstellen?

Das kommt darauf an.

Texte werden in Deutschland 70 Jahre nach dem Todesjahr des Autors/der Autorin gemeinfrei.

Beispiel: Max Frisch ist 1991 gestorben. Seine Texte werden 70 Jahre nach dem auf das Todesjahr folgenden Jahr gemeinfrei, also am 1.1.2062.

Komplizierter ist es bei Filmen, da dort in der Regel mehrere "Autoren" zu berücksichtigen sind (Regisseur, Drehbuch, Filmmusik, Kameramann).

Darf ich die Faustausgabe von Reclam kopieren, da Goethe schon lange tot ist?

Nein. Nur der Text an sich ist gemeinfrei. Eine konkrete Ausgabe besitzt Leistungsschutzrechte, die durch das Setzen des Textes, Hinzufügen von Anmerkungen und Verlegen des Buches entstehen. Man darf also die Ausgabe nicht kopieren. Man darf aber den Text abschreiben (oder elektronisch "abschreiben" lassen) und dann in einer eigenen Aufmachung nutzen. Das ist aber nicht notwendig, da es viele gemeinfreie Texte im Netz gibt.

 

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